AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

1. Geltungsbereich

Für den Verkauf von Produkten, das Erbringen von Leistungen und das Ausführen von Arbeiten gelten, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, die nachstehenden Bedingungen. Die AGB des Bestellers finden keine Anwendung, sofern nicht extra vereinbart. Abweichungen dieser AGB sind nur in schriftlicher Form und mit einem Vermerk in der Auftrags- bestätigung, als Zusatzvereinbarung möglich.

2. Angebot

Angebote von Archadom sind zeitlich beschränkt gültig. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben wird beträgt die Frist der Preisbindung 60 Tage ab Datum der Offerte. Die Preislisten sind verbindlich.

3. Aufträge - Bestellungen - Verträge

Die Vertragspartner akzeptieren mit Unterzeichnung oder Annahme der Auftragsbestätigung die AGB der Firma Archadom Niethammer. Auftragsbestätigungen gelten ohne Widerruf durch den Vertragspartner sofort ab Zustelldatum oder nach Erhalt der unterschriebenen Auftragsbestätigung als angenommen. Bei grösseren Aufträgen ist eine in der Auftragsbestätigung erwähnte Anzahlung von 50% der Gesamtsumme zu leisten.
Bei der Auflösung eines Auftrages sind die durch die Firma Archadom Niethammer erbrachten oder in Auftrag gegebenen Leistungen zu entschädigen. Erfolgen Zusatzleistungen über den in der Auftragsbestätigung definierten Umfang, ist die Firma Archadom Niethammer berechtigt, diese vollumfänglich zu verrechnen.
Die Bestätigung der Aufträge erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Firma Archadom Niethammer für geringe Abweichungen in Farbe, Design, Materialqualität oder Grösse nicht haftbar gemacht werden kann.

4. Preise

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, verstehen sich alle Preisangaben in Schweizer Franken oder Euro in der EU, netto ab CH 3414 Oberburg, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weiterführende Leistungen wie Transport, Verpackung, Lagerung und dergleichen werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich ohne Abgaben, Zölle, Steuern etc. welche jederzeit nachbelastet werden können. Preisänderungen in den veröffentlichten Preislisten, infolge Anpassungen der Zulieferpreise bleiben vorbehalten.

5. Zahlungen

Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen innert 20 Tagen nach Ausstelldatum netto, ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Zahlungstermine sind Verfalltermine.
In Verzug der Zahlung ist die Firma Archadom Niethammer berechtigt, ohne dass es einer Mahnung bedürfte, Verzugszinsen von 5% und Mahnspesen im Minimum von CHF 10.00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Nichteinhalten unserer Zahlungsbedingungen entbindet die Firma Archadom Niethammer von Lieferverpflichtungen, den Besteller aber nicht von seiner Annahmepflicht.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche durch die Firma Archadom Niethammer gelieferten Waren in ihrem Eigentum.

7. Dokumente und Planunterlagen

Alle Unterlagen der Firma Archadom Niethammer bleiben ausschliesslich deren geistiges Eigentum. Ohne Einverständnis dürfen sie weder vervielfältigt, Drittpersonen überlassen oder sonst verwendet werden. Bei Planungs- und Entwicklungsaufträgen bleiben die Dokumente und Unterlagen geistiges Eigentum der Firma Archadom Niethammer.

8. Abholung / Lieferung

Die Festsetzung von Abhol-, Liefer- und Montageterminen erfolgt nach sorgfältiger Abklärung zur Zeit der Auftragsbestätigung und unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten, jedoch immer unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Mit der Benachrichtigung zur Abholung ab Werk, bei Auslieferung oder nach Abschluss der Montagearbeiten geht die Leistung / die Ware / das Werk sowie Gefahr und Risiko stillschweigend, durch Unterzeichnung eines Lieferscheines, einer Übernahme (Abnahme) oder durch Inbetriebnahme an den Vertragspartner über. Entsprechend sind die durch die Firma Archadom Niethammer zur Abholung bereitgestellten, gelieferten oder montierten Waren sofort nach Übergabe an den Vertragspartner von diesem auf eigene Kosten gegen Risiken wie Diebstahl oder Elementarschaden zu versichern.

Bei Lieferungen ins Ausland gehen sämtliche Aufwendungen der Verzollung Export / Import Abwicklung zu Lasten des Bestellers oder werden in der Auftragsbestätigung definiert ausgewiesen.

9. Montage

Bei Montagearbeiten durch die Firma Archadom Niethammer sind, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird, bauseitig folgende Leistungen zu erbringen:

  1. Vorbereitung des Bauplatzes durch Einebnung, Festigung durch Verdichtung, Aufbau einer Unterkonstruktion z.B. bei einer Hanglage, Fundament, wenn nötig. Bei grösseren Objekten wird das Teil der Auftragsbestätigung sein.
  2. Das Einholen von notwendigen Bewilligungen ist Sache des Kunden.

Der Auftraggeber hat gegenüber dem Monteur der Firma Archadom Niethammer eine Pflicht zur Mitwirkung. Es müssen alle für eine richtige Erfüllung des Werkes nötigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Firma Archadom Niethammer den Auftraggeber über Risiken, die mit der Bestellung verbunden sind, informiert hat.

10. Gewährleistung / Haftung / Beanstandungen

Die Gewährleistung deckt Konstruktions-/Fabrikationsfehler von neuen Produkten der Firma Archadom Niethammer 24 Monate ab Übernahme durch den Käufer. Die Garantie gilt, sofern keine Eingriffe vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet und montiert wurde.

Ausgeschlossen von der Garantie sind unter anderem entstandene Schäden verursacht durch Unfälle, Überbelastung, unsachgemässer Bedienung, Fahrlässigkeit, mangelhafter Wartung.
Zelte aus Naturtextilien sind trotz chemischer Ausrüstung auf Dauer nicht fäulnisresistent, d.h. sie sind regelmässig abzubauen. Feste Zeltbauten sollten in feuchten Jahreszeiten z.B. mit einem Bautrockner entfeuchtet werden, wenn sie nicht in Dauerbenutzung sind, oder die Feuchtigkeit sehr hoch ist. Ebenfalls ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch Einwirkung wie Brand, Sturm, und dergleichen oder durch höhere Gewalt.

Allgemeine Voraussetzung für die Geltendmachung von Garantieansprüchen:

  1. Vorgängige Erfüllung der den Besteller treffenden Zahlungsverpflichtungen. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
  2. Allfällige Mängel müssen unverzüglich und schriftlich gemeldet worden sein.

Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die Firma Archadom Niethammer ihrer Verpflichtung nach eigener Wahl mit einer Reparatur, dem Ersatz oder einem dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass nachkommen. Wandelung und Minderung seitens des Bestellers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Für Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden, die dem Vertragspartner durch fehlerhafte Produkte entstehen, sowie für dadurch allfällig entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet. Jeder weitergehende Rechtsanspruch auch hinsichtlich Haftpflicht wird wegbedungen. Insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittel- oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistung von der Firma Archadom Niethammer gelieferten Waren ergeben.

Im Falle eines Transportschadens muss der Empfänger der Ware bei der Lieferung bzw. beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und die Firma Archadom Niethammer schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Der Auftrag gilt als vollumfänglich und mängelfrei erfüllt, falls der Vertragspartner nicht bei oder sofort nach der Übergabe die Leistungen schriftlich bei der Firma Archadom Niethammer beanstandet.

11. Beratung

Beratungen durch die Firma Archadom Niethammer, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages abgegeben werden, basieren auf Erfahrungen und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Weiterführende individuelle Bearbeitungen von Kundenwünschen und Abklärungen, welche den Aufwand bei üblichen Verkaufsberatungen übersteigen, sind kostenpflichtig und im Einverständnis verhandelt und in der Auftragsbestätigung aufgeführt oder neu zu verhandeln.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Burgdorf BE/CH. Es gilt das schweizerische Recht. Bei Regelungen, die in dieser AGB nicht beschrieben sind, gelangt das Schweizerische Obligationenrecht (OR) zur Anwendung.

CH - 3414 Oberburg, Januar 2018 - Archadom Niethammer, CH 3414 Oberburg, Emmentalstrasse 139D

Archadom Niethammer • Emmentalstr. 139d • CH-3414 Oberburg i.E. • Schweiz • Tel +41-34-423 11 50 • .(JavaScript must be enabled to view this email address)