AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung

Abweichende Bedingungen, wie z.B. die in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich anerkennen.

 

Kosten

Unsere Offerten sind freibleibend. Alle telefonischen und mündlichen Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Vereinbarungen erlangen erst Wirksamkeit, wenn die Auftragsbestätigung von beiden Parteien unterschrieben ist. Bei umfangreichen Vermietungen ist eine vereinbarte Akontozahlung zu leisten. Bis dahin behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor.

Beim Rücktritt vom Auftrag, unabhängig vom Grund, werden für unsere Aufwendungen und den Vermietungs-Ausfall folgende Ansätze in Rechnung gestellt:

Bis 1 Monat vor Auftragsbeginn 60%, weniger als 1 Monat vor Auftragsbeginn 80% der Auftragssumme.

Die Mietpreise verstehen sich gemäss aktueller Preislisten oder gemäss gegengezeichneter Vereinbarungen. Miete und Montagearbeiten sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart. Das von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden, es darf nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zu einem anderen Zweck verwendet, untervermietet oder umgestellt werden.

 

Schadensersatz bzw. Versicherung

Die gesamte Infrastruktur untersteht während der Mietdauer der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Kunden.

Das Mietmaterial ist nicht gegen Diebstahl, Beschädigungen durch den Mieter oder durch Dritte (Vandalismus), Elementarschäden (Feuer, Wasser, Wind etc.) versichert. Je nach Bauplatz müssen die Mietobjekte vom Aufbau bis zum Abbau bewacht werden. Die Kosten für diesen Aufwand und eventuell notwendige Versicherungen hat der Mieter zu tragen.

Bei Beschädigung infolge unsachgemässer Handhabung und / oder bei den aufgeführten Schäden verrechnen wir den Neupreis abzüglich 20% Minderwert für gebrauchtes Material.

 

Montagen

Die Mieter haben vor Montagebeginn den Standort für das Mietobjekt abzustecken. Bei abnormalen Terrain- verhältnissen ist im voraus ein Nivellierungsplan erforderlich. Der Bauplatz muss vor der Materialanlieferung geräumt sein.

Sollte ein Mehraufwand für das Aufstellen und Abbauen entstehen, z.B. wenn wegen schwer zugänglichen Gelände das Material erst noch zum Aufbauort gebracht werden muss, werden die zusätzlich geleisteten Stunden nach Aufwand verrechnet, zum Stundenansatz pro Mitarbeiter von Sfr. 50,-/Euro 36,-
Sollten Wartezeiten entstehen, wegen Standortverlagerungen die spontan bei Platzbesichtigung vorgenommen werden, oder wegen schlechten Terrainverhältnissen die Zufahrt erschwert ist, werden diese nach Dauer und Anzahl wartendes Personal zusätzlich verrechnet.

Während der Montage und Demontage ist das Betreten des Areals durch Unbefugte zu untersagen, bei grösseren Baustellen eine Verbotstafel anzubringen.

Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die statischen Voraussetzungen für die Bauten. Verstrebungen und Verankerungen dürfen weder verändert noch entfernt werden. Für die Nichtbeachtung dieser Vorschriften lehnen wir im Voraus jede Haftung ab.

Die öffentlichen feuerpolizeilichen Weisungen, insbesondere für Dekoration, Heizung, etc, sind unbedingt zu beachten. Weisungsblätter sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.

Die Zelte sind nicht für Schneelast gerechnet, der Mieter hat für eine ausreichende Beheizung bei Schneefall zu sorgen. Bei Sturm oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen muss das Zelt geräumt und abgebrochen werden. Wir können nicht für den Ausfall belangt werden. Unsere Leistungen sind haftpflichtversichert.

Nach dem Abtransport des Materials ist es Sache des Mieters, den Bauplatz gründlich zu säubern. Die Widerinstandstellung der durch Nägel verursachten Löcher (z.B. Hartplatz) ist Sache des Mieters. Bei Unterlassung übernehmen wir keinerlei Haftung. Landschäden, die nicht mutwillig oder grobfahrlässig durch uns entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Widerinstandstellung des Geländes sowie die Behebung von Landschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Burgdorf (im Emmental) anerkannt.

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Archadom Niethammer • Emmentalstr. 139d • CH-3414 Oberburg i.E. • Schweiz • Tel +41-34-423 11 50 • .(JavaScript must be enabled to view this email address)